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Akteneinlagerung


Akteneinlagerung als Dienstleistung. Archivierung von Akten und Datenträgern als Dienstleistung.

Das Gesetz sieht vor, dass relevante Schriftstücke und andere Dokumente (CD-ROMs, Disketten, Magnetbänder, Festplatten) mit Blick auf mögliche juristische Auseinandersetzungen verpackt und bis zu zehn Jahren aufbewahrt werden.

Die Lagerung und Archivierung von Belegen aller Art wird ebenso wie die Archivierung von elektronischer Kommunikation wie Fax, eMail oder Daten aus alten und bestehenden ERP Warenwirtschaftssystemen als Dienstleistung angeboten.

Auf Wunsch wird auch das Scannen von auf Papier vorliegenden Dokumenten sowie die elektronische Indexierung für raschen Zugriff und Volltextsuche angeboten.

Auch eine manuelle Sortierung der auf Papier vorliegenden Akten wird angeboten.