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Echter Alarm während Probealarm


An: *BMI II/4
Betreff: Welches Prozedere gilt bei echtem Alarm wahrend Probealarmzeitraum

Sehr geehrte Abteilung II/4 im BM.I,

In meinem Bekanntenkreis tauchte die Frage
auf, was passiert, wenn waehrend dem Probealarm
ein echter Alarmfall eintritt.

Bei drei mal Probealarm im Jahr steht die Chance
dafuer bei grob 1:3000.

Da uns diese Frage nun zu einer ernsthaften Diskussion
gebracht hat, erlaube ich mir Ihnen diese weiterzuleiten.

Welche Prozeduren sind fuer einen echten Alarm waehrend
des Probealarms vorgesehn und wie sehen diese aus?

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Der von Ihnen erwähnte "Probealarm" (bundesweiter Zivilschutz-Probealarm)
findet nicht 3x jährlich, sondern 1x jährlich - und zwar jeweils am 1.
Samstag im Oktober - statt.

Dabei werden zwischen 12.00 und 13.00 Uhr nach dem Signal "Sirenenprobe" die
drei Zivilschutzsignale "Warnung", "Alarm" und "Entwarnung" in ganz
Österreich ausgestrahlt. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der
technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die
Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.

Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom
Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen
betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine
flächendeckende Sirenenwarnung.

Die Signale können derzeit über 8296 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden.

Falls es die Situation in einem tatsächlichen Ernstfall erfordern sollte,
wird erst nach vorheriger Benachrichtigung des ORF und der APA die
Bevölkerung über das Sirenenfernwirksystem durch die Bundeswarnzentrale bzw.
die Landeswarnzentralen gewarnt bzw. alarmiert.

Die in diesem Zusammenhang bestehenden Dienstanweisungen auf Bundesseite
sehen vor, dass, wie erwähnt, vor derartigen Alarmen jedenfalls mit den
zuständigen Stellen bei Radio und Fernsehen bzw. Printmedien (ORF
Sendeleiter Hörfunk, Chef vom Dienst bzw. APA Chronik) direkt Verbindung
aufgenommen und bezüglich der bevorstehenden Alarmauslösung informiert wird.

Wie Sie wahrscheinlich auch heute während des Probealarmes sehen/hören
konnten, werden insbesondere auch im TV Laufbänder mit entsprechenden
Hinweisen eingeblendet. Auch im Radio und über die APA werden gleichlautende
Informationen übermittelt.

Sollte daher der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass genau während
des Probealarmes eine reale Warnung/Alarmierung der Bevölkerung notwendig
ist, so würde über die eingangs erwähnten Kommunikationskanäle die
Information, dass es sich nunmehr um einen Realfall und keine
Probeaussendung handelt, via TV und Radio bzw. APA unverzüglich an die
Bevölkerung übermittelt.

Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten, zB. regional über
Lautsprecherdurchsagen (Polizei, örtliche Feuerwehren, Rettungsdienste etc.)
zusätzliche direkte Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.

Die eingangs erwähnten Sirenensignale sollen ohnedies lediglich eine
Erstinformation darstellen und die Aufmerksamkeit wecken, weitergehende
Details um welche Gefahr etc. es sich handelt, würde im Ernstfall via Medien
o.ä. kommuniziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES / FEDERAL MINISTRY OF THE INTERIOR
ABTEILUNG II/4 (ZIVILSCHUTZ, KRISEN- UND KATASTROPHENSCHUTZMANAGEMENT)
DEPARTMENT II/4 (CIVIL PROTECTION, CRISIS- AND DISASTER PROTECTION
MANAGEMENT)
A-1014 WIEN / VIENNA, MINORITENPLATZ 9, POSTFACH / P.O.BOX 100,
ÖSTERREICH / AUSTRIA