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Amicus curiae
Amicus Curiae (lat.: Freund des Gerichts) bezeichnet...
(vor allem im angelsächsischen Recht) allgemein eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Im Strafprozess der USA ist ein Amicus Curiae ein Helfer des Gerichts, der das Gericht und den Mandanten rechtlich beraten kann, der aber nicht die Funktion eines Verteidigers hat.
Im angelsächsischen Rechtssystem tritt der Amicus Curiae als eine Art parteiischer Sachverständiger auf, wie z.B. in den USA die Bürgerrechtsorganisation ACLU.
Wenn jemand seine Grundrechte verletzt sieht, so kann neben dem Anwalt des Klägers auch ein ACLU-Vertreter das Anliegen vor Gericht unterstützen.
Ist etwa ein Unternehmen an einem Rechtsstreit beteiligt, so können sich auch andere Unternehmen mit ähnlichen Interessen als Amici Curiae äußern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae
Definition im Rechtssystem der USA
http://www.techlawjournal.com/glossary/legal/amicus.htm
