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Ersatzvignette bei Totalschaden
Seit 1.1.2006 gibt die ASFINAG Maut Service GmbH, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg auch im Falle eines Totalschadens aufgrund eines Unfalles oder aufgrund eines technischen Gebrechens eine kostenlose Ersatzvignette aus bzw. leistet Kostenersatz für bereits gekaufte Ersatzvignetten, sofern kein Anspruch gegenüber einem Dritten besteht.
Diese Regelung gilt nur für Jahresvignetten.
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dessen Haftpflichtversicherung auch für die Vignette bzw. die Vignettenkosten regresspflichtig ist.
http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=268
UNTEREN ABSCHNITT IMMER AUFHEBEN!
Der untere Vignettenabschnitt (Trägerfolie mit Seriennummer) ist aus zwei Gründen unbedingt aufzuheben:
a.) Zum Vorweisen an der Mautstelle: Der untere Vignettenabschnitt berechtigt zum einmaligen - begünstigten - Erwerb einer Jahreskarte für eine beliebige Sondermautstrecke: EURO 40,-- können in Abzug gebracht werden.
b.) Als Kaufnachweis: Der untere Vignettenabschnitt dient zur Vorlage im Falle eines Windschutzscheibenbruches (oder Totalschadens) für die Erstattung der Vignettenkosten (zusammen mit den anderen Unterlagen - siehe Vignettenersatz) durch die ASFINAG Maut Service GmbH in Salzburg.
