You are hereEU 48 Monate Kündigungsfrist

EU 48 Monate Kündigungsfrist


Wie kann ein EU-Mitgliedsstaat "Kündigen"?

Der neue EU-Reformvertrag machts möglich.
(Artikel 34 und 35)

Der Vertrag von Lissabon (Dezember 2007) sinngemäß: Entscheidet sich ein EU-Staat zum Austritt,
müssen EU-Parlament und Europäischer Rat
einem Austrittsabkommen zustimmen.

Sonst muss der Staat (mindestens) zwei Jahre
warten, bis er die EU schließlich verlassen kann."

Quelle:
http://politblog.net/internationale-politik/eu-austritt-in-z...

Die Presse warnt vor den finanziellen Folgen
http://www.diepresse.com/home/politik/eu/343826/index.do?_vl...

Leser-Kommentar von Gerahrd Lehner am 26.11.07 12:43

"Wie ist das eigentlich in der Schweiz?

Dort hat man Anfang der 90er auch behauptet,
die Schweiz würde zu einem "Armenhaus" werden,

würde es nicht der EU beitreten und dann auf Knien
nach Brüssel rutschen und - um jeden Preis -
unter allen Bedingungen - um Aufnahme in der EU betteln!

Heute haben wird 15 Jahre später, und was ist geschehen?

Die Schweiz ist heute das wohlhabenste und wettbewerbfähigste Land der Welt und hat noch dazu die niedrigste Arbeitslosenquote aller europäischen Länder - und wahrscheinlich auch weltweit!

Österreich war schon VOR DEM EU-BEITRIT EINES DER REICHSTEN LÄNDER DER WELT!!!

Also bitte, liebe Politiker und "Experten": Erzählt der Bevölkerung doch keine Schauermärchen!"