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Europa ohne Polen, Großbritannien und Tschechien


Die Bürger der Europäischen Union sind gleich und frei. Meiden Sie jedoch Polen, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Alles einheitlich im der schönen EU? Jetzt mit dem Vertrag von Lissabon? Nein. In Polen und UK gilt die Charta der Grundrechte trotzdem nicht, bzw. nur eingeschränkt. Typisch europäisch. Europäischer Bürger merke Dir:

Grundrechte gelten,
außer dort wo Sie nicht gelten.

VIDEO - Debatte von EU Politikern zum Thema
http://www.youtube.com/watch?v=YPd-eGwaSrs

Einige der "Sonderwürste":

Polen und Großbritannien

Die Charta bewirkt keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union oder eines Gerichts Polens oder des Vereinigten Königreichs zu der Feststellung, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Verwaltungspraxis oder -maßnahmen Polens oder des Vereinigten Königreichs nicht mit den durch die Charta bekräftigten Grundrechten, Freiheiten und Grundsätzen im Einklang stehen.

Insbesondere — und um jeden Zweifel auszuräumen — werden mit Titel V der Charta keine für Polen oder das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen, soweit Polen bzw. das Vereinigte Königreich solche Rechte nicht in seinem nationalen Recht vorgesehen hat.

Aus: Vertrag von Lissabon konsolidierte Fassung, Seite 400 und folgend - Protokoll 30

Tschechische Republik

Die Tschechische Republik betont, dass die Bestimmungen der Charta ausschließlich dann für die Mitgliedstaaten gelten, wenn diese Unionsrecht durchführen, nicht aber, wenn sie vom Unionsrecht unabhängige nationale Rechtsvorschriften erlassen und durchführen.

Folgendes klingt sowieso wie eine generelle Ausnahme für alle:

Weder begrenzt sie den Geltungsbereich der nationalen Rechtsvorschriften noch beschneidet sie die derzeitigen Zuständigkeiten der nationalen Regierungen auf diesem Gebiet.

Aus: Vertrag von Lissabon konsolidierte Fassung, Seite 450 Punkt 53. 1. und 2.

Polen

61.Erklärung der Republik Polen zur Charta der Grundrechte der Europäischen UnionDie Charta berührt in keiner Weise das Recht der Mitgliedstaaten, in den Bereichen der öffentlichen Sittlichkeit, des Familienrechts sowie des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit Recht zu setzen.

Aus: Vertrag von Lissabon konsolidierte Fassung, Seite 453 Punkt 61.