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Goldstandard
Als Goldstandard bezeichnet man die Deckung einer Währung durch Gold. Notfalls konnte man ja die Einlösbarkeit der Banknoten in Kurantmünzen per Gesetz sofort aussetzen, was z. B. in England zur Zeit der napoleonischen Kriege auch geschah. Erinnert sei hier an die (nur) Dritteldeckung der Reichsbanknoten und die Aufhebung der Einlösbarkeit dieser Banknoten in Metallgeld zu Beginn des 1. Weltkrieges in Deutschland. Was dann ebenso in Österreich und den Ländern der Lateinischen Münzunion geschah.
Bei den aktuellen Edelmetallkursen würde die gesamte bisher geförderte Goldmenge nicht ausreichen, um sämtliche nichtgoldenen Zahlungsmittel (einschließlich Buchgeld, das ca. 90 Prozent der Geldmenge ausmacht!) entweder als Goldumlaufgeld zu ersetzen oder als bei den Banken hinterlegte Deckung der nichtgoldenen Zahlungsmittel zu dienen.
Selbst bei Einbeziehung von Silber und Platin würde zur Zeit keine volle Deckung erreicht. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Einführung eines vollen Edelmetallstandards für eine der Leitwährungen die Edelmetallpreise aufgrund der dann immensen Nachfrage bei nur schwierig zu steigerndem Angebot stark ansteigen ließe, so dass eine volle Deckung auf diesem Wege vorstellbar wäre, aber andererseits staatliche Verschuldungspolitik wesentlich erschweren würde.
