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Google = kein Datenschutz
Ein New Yorker Bezirksgericht entschied in der Nacht auf Donnerstag, dass Google den User-Namen und die IP-Adressen jedes einzelnen Nutzers mitteilen muss, der sich ein Video auf YouTube angesehen hat. Auch der Zeitpunkt des Starts der Videos und die ID-Nummer der Clips müssen laut der Entscheidung des Gerichts an den US-Medienkonzern ausgehändigt werden.
Google hatte im Februar 2008 in seinem offiziellen Weblog festgestellt, dass es die IP-Adressen seiner Nutzer nicht als persönliche Daten betrachte, da IP-Adressen nur Computer identifizieren würden, nicht aber menschliche Individuen. Auf Grundlage dieser Argumentation konnte das Gericht auch die Datenschutzbedenken von Google verwerfen.
