You are hereEU Verbot von Kaffeemaschinen und elektrischen Zahnbürsten.

EU Verbot von Kaffeemaschinen und elektrischen Zahnbürsten.


Eine Lampe ist keine Heizung. Eine Heizung keine Lampe. Den Bürokraten in Brüssel wird damit ganz schön eingeheizt. Video des ARD mit Fakten zum Thema Glühbirnenverbot:

Warum der Zwang zu gesundheitsschädlichen sogenannten "Energiespar"lampen keine CO2 Emissionen einsparen wird:

http://www.diagnose-funk.org/technik/energiesparlampen/repor...

http://www.youtube.com/watch?v=osQgObgwlSM

10.12.2010 Bescheid gegen Heatball.
http://www.heatball.de/

Ein findiger Unternehmer drehte den Verbotsspieß um und führt die EU kurzerhand mit ihrer eigenen Verordnung an der Nase herum.

Der Heatball (R) unterscheidet sich durch den Glasaufdruck und ist damit eine Heizung und keine Lampe, wie aus der EU-Richlinie zu ersehen ist.

Ist denn der Import in die EU so ohne weiteres möglich?

Als Heizung schon. Welche Verordnung sollte denn die Einfuhr verhindern? Nur weil das Design im Retro Look gehalten ist?

INTERVIEW
http://bertjensen.info/das-letzte-flackern-der-gluhbirne-jetzt-kommt-der-“heizball”/

Wer unter der Lesern Bedarf an dieser hocheffizienten Heizung im Glühbirnenformat hat, kann die Heatballs direkt online bestellen:

HEATBALL (TM) WEBSITE
http://www.heatball.de/bestellung.php


HEATBALL IN NOT

Die Bezirksregierung Köln hat am 17. November 2010 erklärt:
Der Zoll habe am Köln-Bonner Flughafen die Sendung von 40.000 sogenannter "Heatballs" aus China zurück gehalten. Genau genommen habe er gestern "die Freigabe zum freien Verkehr ausgesetzt", so der Fachbegriff gemäß EG-Verordnung. Das bedeutet, dass die Ware bis zur Klärung beim Zoll zurück gehalten werde.
Es müsse geklärt werden, ob die "Heatballs" unter das Verbot der EG-Verordnung 244/09 fallen. Wie bekannt sei, dürfen bestimmte Glühbirnen demnach im EU-Raum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Um eben solche Glühbirnen könnte es sich hier handeln. Je nach Prüfungsergebnis würde dann entschieden, was mit der festgehaltenen Sendung passiert. Die technische Prüfung werde von der im "Energiebetriebene Produktegesetz" (EBPG) dafür vorgesehenen Stelle im Auftrag der Bezirksregierung durchgeführt. Die benannte Stelle sei der Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE). Danach sei noch eine juristische Prüfung von der Bezirksregierung durchzuführen (Die Bezirksregierung ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde).
Die Frage, was mit der Ware passiert, könne somit derzeit von der Bezirksregierung noch nicht abschließend beantwortet werden.
Liebe Kunstfreunde, helfen Sie daher bitte unserer Verwaltung bei der Arbeit, damit wir möglichst bald mit dem Versand der Widerstandskunstwerke beginnen können. Das brisante Thema Heatball wird nun vom Dezernat Produktsicherheit und Sprengstoff bearbeitet, wo eine Satire bestens platziert ist.
Bitte schildern Sie, wie Sie die Wärme verwenden und warum das Kleinheizelement für Sie aus technischer und künstlerischer Sicht so wichtig ist. Schreiben Sie an:
Dezernentin Produktsicherheit und Sprengstoff: claudia.bensberg@bezreg-koeln.nrw.de
Pressestelle: oliver.koenigsfeld@brk.nrw.de
Copy to: feedback@heatball.de
http://www.heatball.de/

Hier noch ein paar schöne Ideen zur Aufbewahrung der Heizkörper Sammlerstücke
http://www.beautifullife.info/industrial-design/stylish-and-...

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