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IMSI Catcher
Im GSM-Netzwerk authentisiert sich das Handy gegenüber dem Netz, nicht aber das Netzwerk gegenüber dem Handy. Daher ist ein Angriff mit einem IMSI-Catcher als "Man-in-the-Middle"-Attacke möglich. In UMTS-Netzwerken wurde dieser Schwachpunkt behoben und auch das Netzwerk muss sich anhand einer Authentisierung gegenüber dem Handy autorisieren. Daher sind im UMTS-Netz derartige Attacken mit IMSI-Catchern nicht möglich.
Rechtsgrundlage
In Deutschland ist der am 14. August 2002 in Kraft getretene § 100i der Strafprozessordnung die Rechtsgrundlage für den Einsatz eines IMSI-Catchers durch Strafverfolgungsbehörden. Die Vorschrift dient unter anderem der Fahndung sowie der Begründung von Sachbeweisen. In einem Beschluss vom 22. August 2006 (2 BvR 1345/03) bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Einsatzes von IMSI-Catchern zur Strafverfolgung mit dem Grundgesetz. Nach Ansicht der Richter verstößt dieser Einsatz weder gegen Datenschutzbestimmungen noch gegen Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/IMSI-Catcher
http://www.ammering.org/telefon.htm
Polizei nutzt Handys als Wanzen
http://futurezone.orf.at/it/stories/207396/
