Gerade folgenden Text von einer Bank in Österreich bekommen:
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Wichtige Änderung bei Sparbuchbehebungen!
Ab 1.11.2010 Ausweispflicht bei allen Sparbuchbehebungen!
Gilt für alle österreichischen Banken ab 1.11.2010 verschärfte Identifikationspflichten bei der Behebung von Sparbüchern. Ausweispflicht bei Sparbuchbehebungen neu geregelt.
Alle Auszahlungen von Sparbüchern (auch von Sparbüchern mit einer Einlagesumme unter EUR 15.000,–) dürfen demnach ab 1.11.2010 nur noch:
* unter Vorlage des Sparbuches (wie bisher)
* eines amtlichen Lichtbildausweises (unabhängig der Transaktionssumme, immer vorzulegen)
* sowie der Nennung des Losungswortes erfolgen (wie bisher)
Zusatzinformationen:
Die Banken sind dazu verpflichtet, Ihre Ausweisdaten festzuhalten.
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