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Privatstiftung


Privatstiftungen - Auch für Klein- und Mittelbetriebe
Privatstiftungen sind nicht nur etwas für die Großen oder für sehr Reiche mit umfangreichem Bar- und Wertpapiervermögen. Im Gegenteil: Die steuerlichen Vorteile einer Privatstiftung sind im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf und dem Halten von Unternehmensbeteiligungen an Familien- oder anderen Klein- und Mittelbetrieben sehr interessant.

Ab wann es sich auszahlt
Bei Privatstiftungen, die lediglich Barvermögen verwalten, rechnen sich die Kosten der Stiftung durch die laufenden steuerlichen Vorteile erst, wenn sehr große Beträge von 15 Mio Euro aufwärts gestiftet werden, deren Zinsen in der Stiftung für zumindest 10 Jahre in der Privatstiftung verbleiben (=thesauriert werden).

Viel besser rechnet sich eine Privatstiftung, der die bisher im Privatvermögen gehaltene Beteiligung am eigenen (Familien)Unternehmen übertragen wird. Hier kann die vergleichbare Grenze, ab der sich eine solche Vorgangsweise laufend steuerlich auszahlt, schon bei einem Unternehmenswert des gestifteten Vermögens von 2 Mio Euro bzw. einem jährlichen, durchschnittlichen Gewinn nach Unternehmerbezügen von zumindest 200.000 Euro liegen. Die endgültige Steuerersparnis liegt in diesem Fall bei 10-jähriger Thesaurierung je nach Ertrag der Wiederveranlagung zumindest bei rund 40.000 bis 60.000 Euro, womit sowohl die Kosten der Gründung als auch die der laufenden Verwaltung gedeckt sind.

Variante bei Unternehmensverkauf…
Wer daran denkt, in naher Zukunft sein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen und den Erlös daraus wiederveranlagen möchte, sollte sich schon über eine Privatstiftung informieren, wenn der geplante Verkaufspreis die Millionengrenze überschreitet.

…aber auch Vorteile bei Gruppen-Konstruktion
Aber auch wer nicht an Verkaufen denkt, sondern lediglich eine steueroptimierte Rechtsformgestaltung seines Unternehmens anstrebt, kann eine Privatstiftung als Instrument gut einsetzen. Neue steuerliche Abschreibemöglichkeiten bei Beteiligungen an einer GmbH rücken die Familienholding ins Blickfeld einer Neugestaltung des Unternehmens.
So kann das Unternehmen mit einem jährlichen Gewinn vor Steuern von 200.000 Euro, das als GmbH geführt wird, bei geschickter Rechtsformgestaltung als Mutter – Tochter Unternehmensgruppe durch die Vorteile der neuen Gruppenbesteuerung in den nächsten Jahren etwa die Hälfte, unter günstigen Umständen sogar die gesamte laufende Ertragsteuer von zukünftig 50.000 Euro (=25% Körperschaftssteuer) sparen.
Dazu muss das Unternehmen in Form von GmbH-Anteilen zuerst an eine Privatstiftung geschenkt (bzw Unternehmen, die noch keine GmbH sind, müssen vorher in eine GmbH umgewandelt werden) und dann an eine wiederum der Privatstiftung gehörende Holding verkauft werden.

Bisher Falle Schenkungssteuer
In der Praxis ergab sich bisher dabei das Problem, dass bei zeitnahem Verkauf von zuvor an die Privatstiftung geschenkten Anteilen, die latente Gefahr droht, dass das Finanzamt die Schenkungssteuer, die bei der ursprünglichen Vermögenswidmung an die Privatstiftung in Folge einer Steuerbemessung nach so genanntem „Wiener Verfahren“ meist sehr gering war, durch den anschließenden zeitnahen Verkauf der Anteile, nachträglich massiv hinaufsetzen konnte.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte hier konkret einen Fall zu beurteilen, in dem eine in der Praxis nicht selten enorme Differenz zwischen der Bemessung nach „Wiener Verfahren“ und dem anschließenden Verkaufspreis beim 463-fachen Wert und damit auch einem 463-fachen Unterschied bei der Schenkungsteuer gegeben war.
Das Höchstgericht ist jedoch nicht der Argumentation der Finanz gefolgt, dass für die ursprüngliche Schenkung an die Privatstiftung der durch den zeitnahen Verkauf erzielte Preis als Bemessung heranzuziehen ist, sondern hat die ursprünglich nach „Wiener Verfahren“ errechnete sehr niedrige Schenkungssteuer belassen (VwGH 25.3.2004, 2001/16/0038,0039).
Damit fällt die drohende Kostenbelastung beim Einsatz von Privatstiftungen zur Neustrukturierung von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen durch einen so genannten „Schenkungsverkauf“ (Verkauf der Anteile nach der Schenkung) weg.

Durch diese steuerzahlerfreundliche VwGH Judikatur in Kombination mit der neuen Gruppenbesteuerung (Beteiligungsabschreibung bei Mutter/Tochter Verhältnissen) und dem Zinsenabzug bei Fremdfinanzierung von GmbH Anteilen sind also nunmehr (Steuer)Gestaltungsüberlegungen unter Einsatz von Privatstiftungen auch für Klein- und Mittelbetriebe sehr interessant geworden.
Quelle: LBG Newsletter