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Probealarm


Foto by rondelious @ sxc.hu

In meinem Bekanntenkreis tauchte die Frage auf, was passiert, wenn waehrend dem Probealarm ein echter Alarmfall eintritt.

Bei drei mal Probealarm im Jahr steht die Chance dafuer bei grob 1:3000.

Da uns diese Frage nun zu einer ernsthaften Diskussion gebracht hat, erlaube ich mir Ihnen diese weiterzuleiten.

Welche Prozeduren sind fuer einen echten Alarm waehrend des Probealarms vorgesehn und wie sehen diese aus?


Zu Ihrer Anfrage vom 6.10.2007 dürfen wir Ihnen nachstehendes mitteilen.

Der von Ihnen erwähnte "Probealarm" (bundesweiter Zivilschutz-Probealarm) findet nicht 3x jährlich, sondern 1x jährlich - und zwar jeweils am 1. Samstag im Oktober - statt.

Dabei werden zwischen 12.00 und 13.00 Uhr nach dem Signal "Sirenenprobe" die drei Zivilschutzsignale "Warnung", "Alarm" und "Entwarnung" in ganz Österreich ausgestrahlt. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.

Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung.

Die Signale können derzeit über 8296 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden.

Falls es die Situation in einem tatsächlichen Ernstfall erfordern sollte, wird erst nach vorheriger Benachrichtigung des ORF und der APA die Bevölkerung über das Sirenenfernwirksystem durch die Bundeswarnzentrale bzw. die Landeswarnzentralen gewarnt bzw. alarmiert.

Die in diesem Zusammenhang bestehenden Dienstanweisungen auf Bundesseite sehen vor, dass, wie erwähnt, vor derartigen Alarmen jedenfalls mit den zuständigen Stellen bei Radio und Fernsehen bzw. Printmedien (ORF Sendeleiter Hörfunk, Chef vom Dienst bzw. APA Chronik) direkt Verbindung aufgenommen und bezüglich der bevorstehenden Alarmauslösung informiert wird.

Wie Sie wahrscheinlich auch heute während des Probealarmes sehen/hören konnten, werden insbesondere auch im TV Laufbänder mit entsprechenden Hinweisen eingeblendet. Auch im Radio und über die APA werden gleichlautende Informationen übermittelt.

Sollte daher der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass genau während des Probealarmes eine reale Warnung/Alarmierung der Bevölkerung notwendig ist, so würde über die eingangs erwähnten Kommunikationskanäle die Information, dass es sich nunmehr um einen Realfall und keine Probeaussendung handelt, via TV und Radio bzw. APA unverzüglich an die Bevölkerung übermittelt.

Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten, zB. regional über Lautsprecherdurchsagen (Polizei, örtliche Feuerwehren, Rettungsdienste etc.) zusätzliche direkte Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.

Die eingangs erwähnten Sirenensignale sollen ohnedies lediglich eine Erstinformation darstellen und die Aufmerksamkeit wecken, weitergehende Details um welche Gefahr etc. es sich handelt, würde im Ernstfall via Medien o.ä. kommuniziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
ABTEILUNG II/4 (ZIVILSCHUTZ,
KRISEN- UND KATASTROPHENSCHUTZMANAGEMENT)

FEDERAL MINISTRY OF THE INTERIOR
DEPARTMENT II/4 (CIVIL PROTECTION,
CRISIS- AND DISASTER PROTECTION MANAGEMENT)

MINORITENPLATZ 9, POSTFACH 100
A-1014 WIEN, ÖSTERREICH