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Rezession und Ausschreibungen


STELLEN WERDEN ABGEBAUT
Bei IBM Österreich sollen im Zuge des weltweiten Einsparungs-Programms 200 der 2.050 Mitarbeiter gehen. Großzügige Abfertigungen, "Separation Packages" genannt, sollen den Abschied vom Computerkonzern versüßen, hieß es.

RENOMMIERTE FIRMEN FAHREN ERSTE VERLUSTE EIN
Das Linzer Softwarehaus FABASOFT verzeichnete im ersten Quartal des 2005/06 einen Verlust beim Betriebsgewinn (Ebit -0,4 anstelle 1,9 Mio. EUR) und einen rückläufigen Umsatz (-11,9% auf 5,2Mio. EUR). Der Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit war mit minus 3,3 Mio. Euro negativ, nach plus 1,8 Mio. Euro.

GEWINNT NUR EIN BIETER EINE AUSSCHREIBUNG DANN HAT ER SIE VERLOREN
Die Bekanntmachung ist annulliert.
Vermerk: Gemäß Punkt II. 1. Randzahl 29 der Teilnahmeunterlagen müssen die
Eignungskriterien jedenfalls erfüllt und nachgewiesen werden. Erfüllt ein
Bewerber auch nur eines dieser Kriterien nicht, kann sein Teilnahmeantrag
nicht berücksichtigt werden.
Da nur ein Teilnahmeantrag sämtliche Eignungskriterien erfüllt, bestehen für den Auftraggeber schwerwiegende Gründe, die den Widerruf sachlich rechtfertigen. Die Ausschreibung wird daher gemäß § 104 Abs 2 Bundesvergabegesetz widerrufen. Mit dem Widerruf der Ausschreibung endet gemäß § 103 Abs. 1 Bundesvergabegesetz das Ausschreibungsverfahren.

Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist
§ 104. (1) Während der Angebotsfrist ist die Ausschreibung zu
widerrufen, wenn vor Ablauf der Angebotsfrist Umstände bekannt
werden, die, wären sie schon vor der Ausschreibung bekannt gewesen,
eine Ausschreibung ausgeschlossen oder zu einer inhaltlich
wesentlich anderen Ausschreibung geführt hätten.
(2) Die Ausschreibung kann widerrufen werden, wenn andere für den
Auftraggeber schwerwiegende Gründe bestehen, die den Widerruf
sachlich rechtfertigen.

(3) Der Widerruf ist in derselben Art bekannt zu machen wie die
Ausschreibung.
(4) Bewerber, an welche die Ausschreibungsunterlagen abgegeben
wurden, oder Bieter sind unverzüglich unter Bekanntgabe des Grundes
zu verständigen. Ist dies nicht möglich, so ist der Widerruf in
gleicher Weise wie die Ausschreibung bekannt zu machen. Bereits
eingelangte Angebote dürfen nach Widerruf der Ausschreibung nicht
geöffnet werden und sind auf Verlangen zurückzustellen. Mit der
ordnungsgemäßen Bekanntmachung des Widerrufes gewinnen Auftraggeber
und Bieter ihre Handlungsfreiheit wieder.

CPV_Bezeichnung: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software Software-Entwicklung Software-Implementierung Software-Wartung
Ausfuehrungsort: Wien
Veröffentlichungsdatum: 25.07.2005
Volltext: Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus,
Att: Generalsekretärin Mag. Hannah Lessing, Parlament, Dr.
Karl-Renner-Ring 3, A-1017 Wien. Tel.: +43/1/408 12 63. Fax: +43/1/408 03
89. E-mail: sekretariat@nationalfonds.org. URL:
http://www.nationalfonds.org.