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Stille SMS
„Vermisste suchen“
Die Rechtfertigung – Aufspüren vermisster oder entführter Personen – hält einer sachlichen Überprüfung nicht stand. Die Peilung von nicht auffindbaren Personen ist bereits nach der bisher geltenden Rechtslage über „stille SMS“ möglich.
Ohne Richter
IMSI-Catcher sind Geräte, mit denen die auf der Mobilfunk-Karte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) ausgelesen werden kann. Der Einsatz von IMSI-Catchern setzt eine erfolgreiche Peilung eines Handys voraus, da der IMSI-Catcher in der Nähe des Handys eine Funkzelle vortäuscht und damit Gesprächsdaten „absaugt“. Wer mit IMSI-Catchern abhört, umgeht den Provider. Damit fällt die erste Kontrolle.
Mit dem neuen Gesetz dürfen IMSI-Catcher ohne richterlichen Befehl eingesetzt werden. Damit fällt die zweite Kontrolle.
Die Gesprächsüberwachung ohne richterlichen Befehl ist zwar nach wie vor illegal. Aber sie kann nicht mehr kontrolliert werden. Dem Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet.
http://www.ueberwachungsstaat.at/ueberwachungsstaat/home/
Der Einsatz des IMSI-Catchers ist umstritten, da er Netzbetreibern zufolge zu erheblichen Störungen des Funkverkehrs führt.
Zudem kann es auch zu Gesprächsabbrüchen kommen, wenn der Catcher mit mehr als der vorgesehenen 0,1 Watt betrieben werde. Dennoch dürfen Geheimdienste IMSI-Catcher inzwischen nutzen.
Effektiver und zugleich bequemer ist die Stille SMS.
Bei schweren Vergehen dürfen die Ermittler selbst dann eine Ortung einleiten, wenn ein Handybesitzer sein Funktelefon im Standby-Betrieb hat.
UMTS hat viel feinmaschigere Netze als GSM und ist damit von vornherein überwachungsfreundlicher.
