You are hereTU-Graz Leichen Crash Tests rechtlich in Ordnung
TU-Graz Leichen Crash Tests rechtlich in Ordnung
Die TU Graz, die 2003 Auto-Crash-Tests mit Leichen durchführte, erhielt nun doch keine Anklage. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft seien die Vorfälle bereits verjährt, weshalb es zu keiner Anklage kommt. Die Tests seien aber nur mit toten Menschen durchgeführt worden, die zuvor damit einverstanden waren, dass ihr Leichnam wissenschaftlichen Zwecken dient.
Auch in Zukunft ist es den Forschern erlaubt, Leichen für ihre Tests zu nehmen, die zu Lebzeiten damit einverstanden waren oder wenn die Familie ihre Zustimmung gibt.
Quelle: steiermark.orf.at
