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Verschweigen eines schweren Laborzwischenfalls durch mit H5N1 verseuchten Grippeimpfstoff
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20.03.2009 ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit betreffend
Verschweigen eines schweren Laborzwischenfalls durch mit H5N1 verseuchten Grippeimpfstoff
Laut einem Bericht des Wissenschaftsforum Aviäre Influenza kam es Meldungen tschechischer Medien zufolge in einem Labor der 70 km östlich der Hauptstadt Prag gelegenen Biotest Ltd. in Konarovice zu einem schwerwiegendem Zwischenfall durch mit hoch pathogenen H5N1 Viren kontaminiertem Impfstoff.
Nach dem Wissenschaftsforum Aviäre Influenza (WAI) vorliegenden Informationen ereignete sich der Vorfall bereits am 6. Februar diesen Jahres. Der experimentelle Impfstoff war am 30.01.2009 von der Avir Green Hills Biotechnology GmbH im Auftrag des Wiener Pharma Herstellers Baxter an das Labor der Biotest Ltd. in Tschechien geliefert worden, wo dieser im Tierversuch an Frettchen getestet werden sollte.
Als im Rahmen der Tierversuche die Frettchen begannen Krankheitssymptome zu zeigen und einige der Tiere starben, wurde der aus Österreich gelieferte Impfstoff untersucht und eine Kontamination mit dem auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe-Erreger H5N1 festgestellt. 13 Labormitarbeitern der Biotest Ltd., welche über einen Zeitraum von annähernd einer Woche im Rahmen ihrer Arbeit Kontakt zu dem hoch pathogenen Erreger hatten, wurden präventiv antivirale Medikamente verabreicht. Zu einer Infektion des Laborpersonals kam es offenbar glücklicherweise
nicht.
Bislang ungeklärt sind auch die Zusammenhänge des Laborzwischenfalls in Tschechien zu einer Meldung des Presse- und Informationsdienstes der Stadt Wien vom 11.2.2009 in welchem es heißt, dass im Wiener Otto-Wagner-Spital, Zitat: „18 MitarbeiterInnen eines externen Unternehmens ambulant behandelt [wurden], da vorerst nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit mit einem Vogelgrippe-Erreger in Kontakt gekommen seien.“
Nach Auffassung des WAI ergibt sich indes möglicherweise ein Kausalzusammenhang mit einer zeitgleich in Wien stattfindenden Phase I Studie eines H5N1-Lebendimpfstoffs des österreichischem Pharmaherstellers Baxter, im Rahmen derer ein als „Nasenspray“ konzipierter Vogelgrippeimpfstoff an Menschen getestet wird. Ob sich die Kontamination der Impfstoffe tatsächlich auf die an Menschen durchgeführte Phase I Studie in Wien ausgewirkte ist ungeklärt, würde aber plausibel zu erklären vermögen, warum am 11.02. – fünf Tage nach einem Laborzwischenfall durch kontaminierten Impfstoff in Tschechien – im österreichischem Wien 18 Menschen im Otto-Wagner-Spital präventiv gegen H5N1 behandelt werden müssen.
Obwohl der Laborzwischenfall mittlerweile als „Biological Hazard“ vom EDIS („Emergency and Desaster Service“) unter der Kennung BH-20090217-20552-CZE gelistet ist, sah sich Baxter bislang zu keiner öffentlichen Stellungnahme genötigt.
Das Wissenschaftsforum Aviäre Influenza fordert daher mit Nachdruck eine vollständige und detaillierte Offenlegung der Umstände, welche zur Kontamination eines Impfstoffs mit hoch pathogenen Erregern geführt haben.
Bereits im Jahre 2004 kam es zu einer Kontamination von Impfstoffen. Der Pharmahersteller Chiron (heute Teil der Schweizer Novartis AG) hatte damals 46 Millionen Dosen des Grippeimpfstoffs „Fluvirin“ auf Grund bakterieller Verseuchung vernichten müssen.
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Gesundheit folgende ANFRAGE
1. Seit wann sind Ihnen die oben angeführten Fakten bekannt?
20.05.2009 Antwort BM für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1437/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorweg halte ich fest, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Firmennamen nicht zu nennen sind.
zu Frage 1.
Die von Ihnen vorgelegte Beschreibung eines Vorfalls bei dem angeblich ein „Grippeimpfstoff“ mit Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) kontaminiert wurde, trifft nur teilweise zu.
Nachvollziehbar ist Folgendes:
Bei einem Unternehmen mit Standort in Niederösterreich wurde ausschließlich für Forschungszwecke (und nicht zur Anwendung am Menschen!) bestimmtes Forschungsmaterial hergestellt. Auf Grund von Fehlern bei der Produktion wurde das Forschungsmaterial mit Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) kontaminiert. Das Forschungsmaterial wurde im Rahmen eines Entwicklungsprojektes eines neuen Impfstoffes gewonnen. Dieses Material wurde dann im Rahmen des Forschungsprojektes zu einer Firma in der Tschechischen Republik transferiert. Dort wurde auf Grund eines Ergebnisses bei einem Tierversuch die Kontamination des übermittelten Forschungsmaterials mit Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) bemerkt.
Dieser Vorfall wurde, von der in der Tschechischen Republik tätigen Firma, kommuniziert und in Folge österreichischen Gesundheitsbehörden gemeldet. Am
9. Februar 2009, 17.00 Uhr wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von einer Kontamination eines für Forschungszwecke hergestellten Materials mit Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) informiert.
Seitens der jeweils national zuständigen Gesundheitsbehörde wurden die notwendigen Erhebungen und Untersuchungen durchgeführt und Veranlassungen getroffen, um proaktiv eine allfällige Gefährdung von Mensch und Tier zu verhüten.
Zu den proaktiv getroffenen präventiven Maßnahmen gehörte die prophylaktische Einnahme eines Neuraminidasehemmers durch möglicherweise kontaminierte Personen, sowie deren medizinische Untersuchung in einem Wiener Spital. Es konnte sehr rasch festgestellt werden, dass es zu keiner Erkrankung gekommen ist.
2. Von wem wurden Ihnen die Informationen zu diesem Vorfall übermittelt?
Ø Von der Landessanitätsdirektion Wien,
Ø Von den, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu nennenden, Firmen
3. Wurde dieser Vorfall im Ministerrat besprochen und wenn ja, wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis?
Der Vorfall wurde nicht im Ministerrat besprochen, da für die Öffentlichkeit keine Gefährdung gegeben war.
4. Welche Stelle in Österreich war die erste, die von diesem Vorfall erfahren hat und wie lange hat es gedauert, bis das Bundesministerium für Gesundheit davon erfahren hat?
Die Landessanitätsdirektion/Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien (nachfolgend immer LSD/MA 15 genannt) und das Bundesministerium für Gesundheit (nachfolgend immer mit BMG genannt) wurden jeweils am 9. Februar 2009 verständigt.
5. Welche Maßnahmen wurden von Ihnen bislang eingeleitet?
Die LSD/MA 15 war, gemäß der bestehenden Gesetze, für die Betreuung der möglicherweise kontaminierten Personen zuständig und hat die notwendigen Schritte veranlasst. Die Maßnahmen wurden prophylaktisch durchgeführt. Die LSD/MA 15 hat ein Audit bei der involvierten Firma vorgenommen.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, welches zum Wirkungsbereich des BMG gehört, hat die Inspektion der involvierten beiden österreichischen Firmen durchgeführt. Auf Grund der Inspektionsergebnisse wurden die erforderlichen Maßnahmen gesetzt, um einen neuerlichen Vorfall dieser Art zu vermeiden.
Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden unverzüglich alle Ein- und Ausfuhren von Influenzaerregern durch Weisung an die Grenzen und durch Information der beteiligten Firma unterbunden, da zu diesem Zeitpunkt eine aufrechte Bewilligung für innergemeinschaftliches Verbringen von erregerhältigem Material (für Influenzaviren H5N1) vorlag.
Die Labors der Firma wurden durch die Veterinärbehörde besichtigt. An dieser Besichtigung nahm auch ein Vertreter aus dem Humanmedizinbereich meines Ressorts teil.
Auf Grund der Ergebnisse der Laborinspektionen wurde die o. a. Weisung wieder aufgehoben.
6. Wer hat welche Maßnahmen beschlossen und welche Maßnahmen davon bislang bereits durchgeführt (Auflistung von Art und Zeitpunkt der ergriffenen Maßnahme)?
Wie in der Beantwortung der Frage 5 bereits ausgeführt - die Landessanitätsdirektion/Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien und das Bundesministerium für Gesundheit.
Datum
Aktion
9. Februar 2009
Information des BMG und der LSD/MA 15 -
Laufend ab Meldung
Erhebungen zum Sachverhalt, Risikobeurteilung und Krisenmanagement durch die LSD/MA 15 und durch das BMG
9. Februar 2009
Untersuchung von potentiell betroffenen Firmenmitarbeitern in einem Wiener Spital;
Überwachung der Personen, die potentiell mit dem kontaminierten Forschungsprodukt Kontakt hatten durch die LSD/MA 15
13. Februar 2009
Information des BMG durch LSD/MA 15 über das Ergebnis eines Audits bei der involvierten Firma
16. Februar 2009
Inspektion des niederösterreichischen Standortes der Firma im Auftrag des BMG
23. Februar 2009
Inspektion der Wiener Firma im Auftrag des BMG ;
Im Zusammenhang mit einer veterinärbehördlichen Bewilligung wurden die Labors der Firma durch die Veterinärbehörde besichtigt. An dieser Besichtigung nahm auch ein Vertreter aus dem Humanmedizin-bereich des teil.
24. März 2009
Eine Besprechung des Falles erfolgte auch im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen.
7. Aus welchen Gründen ist es bislang zu keiner Information der Öffentlichkeit gekommen?
Es bestand und besteht kein Anlass, die Öffentlichkeit über die Kontamination eines für Forschungszwecke hergestellten Materials mit Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) zu informieren. Für die Öffentlichkeit war keine Gefährdung gegeben.
8. Können Sie eine Bedrohung für die österreichische Bevölkerung ausschließen?
Ja
9. Wer sind die 18 Menschen, die im Otto-Wagner-Spital präventiv gegen H5N1 behandelt werden mussten und weshalb besteht bei diese 18 Personen der Verdacht, dass sie mit dem Vogelgrippe Erreger in Kontakt gekommen sind?
Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass personenbezogene Daten im Gesundheitsbereich nicht weiterzugeben sind.
Alle 18 Personen sind Mitarbeiter der involvierten Unternehmen.
Bei der Handhabung mit dem Forschungsmaterial wurden übliche Vorsichtsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit biologischen Material ergriffen (z.B. Arbeiten im geschlossenen System oder mikrobiologische Sicherheitswerkbank, spezielle Räume über Schleuse zu betreten, …). Daher war eine Infektion mit dem involvierten Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) nicht sehr wahrscheinlich.
10. Von welchem „externen Unternehmen“ sind diese 18 Patienten Mitarbeiter?
Auf die Vorschriften des Datenschutzes wird verwiesen.
11. Wann wurde die Behandlung der 18 Personen begonnen und kann man mittlerweile mit einer 100%igen Sicherheit ausschließen, dass sich diese 18 Personen infiziert haben?
Die prophylaktische Behandlung der potentiell durch die Kontamination betroffenen Personen erfolgte bereits ab 7. Februar 2009. Am 9. Februar 2009 erfolgten medizinische Untersuchungen von, potentiell durch die Kontamination betroffene, Personen in einem Wiener Spital. Es konnten keine Hinweise für Erkrankungen mit dem Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) festgestellt werden.
Erkrankungen jener, von der potentiellen Kontamination mit dem involvierten Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) betroffenen Personen können definitiv ausgeschlossen werden.
12. Wie viele in Tschechien tätige Personen sind mit dem Verdacht auf eine Infektion behandelt worden, wo sind diese Personen behandelt worden und in wie vielen Fällen hat sich der Verdacht bestätigt?
Es gibt keine Zuständigkeit des BMG in der Tschechischen Republik. Nach Auskunft der tschechischen Behörden sind jedoch keine Erkrankungen durch das involvierte Vogelgrippe-Virus (Influenza A/H5N1) erfolgt.
13. Was ist mit dem mit dem auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe-Erreger H5N1 kontaminierten Impfstoff passiert?
Es lag kein „Impfstoff“ vor, sondern ausschließlich für Forschungszwecke (und nicht zur Anwendung am Menschen!) bestimmtes Material.
Das Material wurde kontrolliert vernichtet.
14. Welche Menge am Impfstoff war kontaminiert?
15. Kann ausgeschlossen werden, dass kontaminierter Impfstoff noch im Umlauf ist?
Das für Forschungszwecke bestimmtes Material -72 kg waren als kontaminiert anzusehen - wurde in die Firma zurück geholt und kontrolliert vernichtet.
16. Hat es bislang bereits eine Stellungnahme von Baxter zu diesem Vorfall gegeben und wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt?
17. Wenn nein, wann haben Sie Baxter um eine Stellungnahme ersucht und weshalb wurde diese bislang noch nicht abgegeben?
Die Firma hat eine Stellungnahme zum Vorfall abgegeben, aus der sowohl Fehlerursache als auch Fehlerbehebung hervorgehen.
Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Vorfälle wurden von der Firma in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden getroffen.
18. Wie sollen derartige Vorfälle künftig verhindert werden?
In Absprache mit den zuständigen Behörden wurden von der beteiligten Firma organisatorische und technische Maßnahmen gesetzt.
Auch durch die Forcierung von Informationen und Schulungen speziell im veterinärmedizinischen Bereich werden weitere Bestrebungen erfolgen, derartige Vorfälle zu minimieren bzw. diese so weit wie möglich zu verhindern.
Der § 12a Tierseuchengesetz enthält Bestimmungen hinsichtlich des Umgangs mit Erregern und sieht eine Bewilligung für das Arbeiten mit infektiösen Tierseuchenerregern vor.
Angepasste Leitlinien für die Erteilung von solchen veterinärbehördlichen Bewilligungen für das Arbeiten mit Erregern von Tierseuchen sind weitgehend ausgearbeitet.
Diese Leitlinien beinhalten z.B.:
· die unverzügliche, auch schriftliche Informationspflicht für das Labor bei Zwischenfällen;
· die Verpflichtung zur Erstellung eines Krisenplans, welcher dem Ansuchen auf Bewilligung anzuschließen ist;
· die Verpflichtung, der Behörde jährlich einen Bericht über erfolgte Verbringungen von Erregern vorzulegen;
· die Verpflichtung, dass allfällige Verbringungen nur unter Einhaltung der Transportvorschriften und jedenfalls nur an ebenfalls bewilligte Einrichtungen erfolgen dürfen;
· die generelle Befristung der Bewilligung für das Arbeiten mit Tierseuchenerregern; das Verbot, dass Bewilligungen auf Nachfolgefirmen übertragen werden;
· die Verpflichtung, die Weitergabe von erregerhältigem Material ins Ausland erst nach Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde des Empfangsstaates, dass erregerhältiges Material eingebracht werden darf, durchzuführen;
Weiters wurde mit dem Humanmedizinbereich vereinbart, veterinäre Bewilligungen für Arbeiten mit Zoonoseerregern (Erreger, welche zwischen Tier und Menschen übertragen werden können) erst dann zu erteilen, wenn die Laboranlagen gemeinsam besichtigt wurden und die Sicherheit für ein gefahrenfreies Arbeiten festgestellt wurde. Die gemeinsamen Besichtigungen vor Ort erfolgten bereits in diesem Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
18.11.2009 ANFRAGE 3744/J XXIV. GP
der Abgeordneten Josef Bucher, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend vollkommenes Versagen des Gesundheitsministers im Umgang mit der „Schweinegrippe“
Bereits vor einem Monat wurde von Seiten des BZÖ darauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Ausbreitung der neuen Grippe, vulgo „Schweinegrippe“ Transparenz und ein offenes Vorgehen von Seiten des zuständigen Gesundheitsministers zu erwarten sind.
Dazu gehört in erster Linie eine sachliche Erörterung über die Inzidenz, also das Verhältnis von neu erkrankten Personen oder verstorbenen Personen dieser neuen Grippe im Verhältnis zur jährlich wiederkehrenden Influenza sowie eine umfassende und sachliche Information von Schülern, Eltern und Lehrern sowie der Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken der Grippe und der Impfung als solches.
Bis heute ist jedoch nichts Wesentliches passiert, die österreichische Bevölkerung ist aufgrund der Nicht-Bekanntgabe solcher wichtiger Informationen und einfachster Zahlen, die es jedem Einzelnen ermöglichen würden, sein persönliches Gefährdungspotential nüchtern abzuschätzen auf täglich wiederkehrende Horror-Meldungen in den österreichischen Medien angewiesen.
Auf Inseraten und Informationsblättern des Gesundheitsministeriums werden der Hausarzt oder die Hausärztin als Ansprechpartner für Grippekranke oder deren Angehörige genannt. Aber genau dieser Hausarzt ist vom Gesundheitsminister nicht autorisiert, die Impfung gegen die neue Grippe zu verabreichen. Beim Hausarzt erfolgt der Verweis derjenigen die sich impfen lassen wollen an das nächste Impfzentrum. Ebenfalls nicht autorisiert die Impfung durchzuführen sind Schulärzte, die hier in Österreich flächendeckend organisiert zur Verfügung stehen. Stattdessen scharen sich die verunsicherten Menschen um Impfzentren und müssen lange Wartezeiten mit ihren Kindern an der Hand, mit hohem Infektionsdruck unter vielen Menschen, in Kauf nehmen.
Dazu kommt, dass der ressortzuständige Gesundheitsminister entweder keine Ahnung über die Anzahl der Schweinegrippe-Erkrankten hat, oder die Bevölkerung bewusst falsch informiert. Während führende Sozialmediziner und Virologen von bis zu 30.000 Neuerkrankungen - davon 10.000 in Wien – allein in der 46. Kalenderwoche ausgehen, spricht der SPÖ-Gesundheitsminister in der Pressestunde am 15. November 2009 von lediglich 1.000 Fällen für denselben Zeitraum. Insbesondere Vergleichszahlen zur Grippewelle, die Österreich in jedem Jahr heimsucht, werden nicht publiziert und damit wichtige statistische Vergleiche bewusst verhindert.
Gemäß Information des Generaldirektors für öffentliche Gesundheit, Dr. Hubert Hrabcik sterben in Österreich jährlich 3.000 Personen an der Folge der jährlichen Grippewelle bei durchschnittlich 400.000 infizierten Personen. Dem gegenüber steht in Österreich bis zur 46. Kalenderwoche ein einziger Todesfall an der Folge der „neuen“ Grippe. Dafür sind in österreichischen Tageszeitungen Bilder von Menschenschlangen in überfüllten Impfzentren mit nahezu apokalyptisch anmutenden Aussagen wie: „Es handle sich hier um die gefährlichste Erkrankung seit dem Bestehen der Menschheit“ die Folge einer versagenden Gesundheit- und Informationspolitik eines zuständigen Gesundheitsministers.
Parallel dazu erhebt sich die Frage bezüglich der bereits vom Steuerzahler bezahlten, aber nicht erbrachten Leistungen von Seiten der Pharmaindustrie. Der Gesundheitsminister spricht von 30 Millionen Euro, die an Baxter für den Impfstoff bereits vorausbezahlt wurden, obwohl dieser größtenteils noch nicht geliefert wurde. Experten gehen aber gar von 95 Millionen Euro aus, die von der Republik an den Pharmariesen bezahlt wurden.
Eines ist allerdings sicher: Ein „Sitzen bleiben“ auf tausenden bezahlten und nicht verimpften Impfdosen ist von Seiten eines Gesundheitsministers nur dann politisch zu vertreten, wenn vom ersten bis zum letzten Tag bei der Abwicklung einer Grippepandemie gegenüber der Bevölkerung Ehrlichkeit und ein transparentes Vorgehen an den Tag gelegt wurden. Das kann auch das Zugeben von Fehleinschätzungen beinhalten. Nicht vertretbar ist es jedoch, der Bevölkerung eines Landes die Gefährlichkeit einer Erkrankung vorzutäuschen, wenn einer ähnlichen, jährlich wiederkehrenden Erkrankung ein viel geringerer Stellenwert beigemessen wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE:
Wie viele Personen sind im Jahr 2008 an der jährlich wiederkehrenden Influenza erkrankt?
Wie viele Personen davon wurden aufgrund von Komplikationen wie sekundären bakteriellen Infektionen oder aufgrund von bestehenden Grunderkrankungen in einem Krankenhaus stationär aufgenommen?
Wie viele Personen sind 2008 an den Folgen der Influenza gestorben?
Wie lautet der statistische Prozentsatz der Todesfälle im Verhältnis zu den Gesamterkrankungen für das Jahr 2008?
Wie viele Personen sind in Österreich bis zum Ende der 46. Kalenderwoche an der Schweinegrippe erkrankt?
Wie viele Personen davon wurden aufgrund von Komplikationen wie sekundären bakteriellen Infektionen oder aufgrund von bestehenden Grunderkrankungen in einem Krankenhaus stationär aufgenommen?
Wie viele Personen sind bis zur 46. Kalenderwoche an den Folgen der Influenza gestorben?
Wie lautet der Statistische Prozentsatz der Todesfälle im Verhältnis zu den Gesamterkrankungen bis zur 46. Kalenderwoche?
Wie viele Personen haben sich im Jahr 2008 gegen die jährlich wiederkehrende Influenza impfen lassen?
Wie viele Impfzwischenfälle sind Ihnen dazu aus dem Jahr 2008 bekannt bzw. wurden gemeldet?
Wie viele Personen haben sich bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage - unter Angabe der Kalenderwoche - in Österreich gegen die „neue Grippe“ impfen lassen?
Wie viele Impfzwischenfälle sind Ihnen dazu bekannt bzw. wurden bis zu diesem Zeitpunkt gemeldet?
Warum sind Hausärztinnen und Hausärzte nicht autorisiert die Impfungen gegen die „neue Grippe“ zu verabreichen?
Haben Sie vor hier eine Änderung herbeizuführen, wenn nein, warum nicht?
Warum ist es nicht möglich die in Österreich flächendeckend zur Verfügung stehenden Schulärzte für die Verabreichung der Impfungen gegen die „neue Grippe“ zu autorisieren?
Haben Sie vor hier eine Änderung herbeizuführen, wenn nein, warum nicht?
Wie viele Dosen an Impfstoff gegen die „neue“ Grippe, wurden von Ihnen insgesamt bestellt?
Wie viele Impfdosen müssen Sie der Lieferfirma gemäß Vertrag im minimalen Fall abnehmen und wie viele Menschen müssen sich damit, unter Berücksichtigung einer im Raum stehenden zweiten Impfung vakzinieren lassen, um diese zu verbrauchen?
Gibt es Pönale-Zahlungen von Seiten Ihres Ressorts wenn nicht das gesamte Kontingent an bestellten Impfdosen ausgeschöpft wird? Wenn ja,
wie lauten die entsprechenden Vereinbarungen?
um welche finanzielle Höhe handelt es sich?
oder sind diese auf allfällige weitere Bestellungen für Impfstoffe in den nächsten Jahren übertragbar?
Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Höhe erfolgten bisher Zahlungen an die Firma Baxter für Impfstoffe gegen die „neue Grippe“?
Zu welchen weiteren Zeitpunkten und in welcher Höhe sind die nächsten Zahlungen an die Firma Baxter geplant?
Was passiert mit den Impfdosen, die zwar gekauft, aber nicht benötigt werden?
Ist es für Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums erforderlich dem Dienstgeber Nebenbeschäftigungen zu melden, wenn ja,
wer beurteilt diese Genehmigung?
wird diese Genehmigung immer erteilt oder gibt es Einschränkungen?
wenn nein, warum nicht?
Wie viele Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums haben eine Nebenbeschäftigung in der Pharmaindustrie oder beziehen zusätzliche Einkünfte in welcher Höhe aus Nebenbeschäftigungen in der Pharmaindustrie?
Wie viele Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums haben eine Aufsichtsratstätigkeit in der Pharmaindustrie oder anderen Einrichtungen und welche Arten von Refundierungen oder Zusatzeinkommen werden hier in welcher Höhe lukriert?
Quellen:
Anfrage 20.03.2009
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_01437/fnameorig_15...
Antwort 20.05.2009
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_01457/fnameorig_...
Anfrage 18.11.2009
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/J/J_03744/fnameorig_17...
