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Vertrieb


Vertreibe die Vertriebler. Rufen Dich Verkäufer an und wollen Dir vom Zeitungsabo bis zur Versicherung etwas andrehen? Kein Problem. Den folgenden Absatz ausdrucken, in die Geldbörse stecken und im Bedarfsfall einfach vorlesen bis Du "tü... tü... tü..." hörst ;-)

Gemäß § 101 Telekommunikationsgesetz
sind Anrufe, Telefaxe und e-Mails zu
Werbezwecken ohne vorherige Einwilli-
gung des Teilnehmers unzulässig und
gemäß § 104 Absatz Drei Ziffer 24
Telekommunikationsgesetz mit bis zu
36.000,- Euro strafbar. Im Wieder-
holungsfall mit bis zu 100.000,- Euro.