unerwünschte Werbung abwehren + ANTISKRIPT

Wenn Sie wieder mal eine 0900 eMail oder einen Aruf von einem Lottosystem oder sonstigen Quälgeist erhalten lesen Sie ihm den folgenden Absatz vor.

TAKTIK 1 - ABMAHNZETTEL
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"Gemäß § 101 Telekommunikations-gesetz ( TKG ) sind Anrufe, Telefaxe und e-Mails zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und gemäß § 104 Abs.3 Z.24 TKG mit bis zu EUR 36.000,- strafbar. Auch wenn Absender und Empfänger miteinander in einer Geschäftsbeziehung stehen oder standen. Im Wiederholungsfall kann die Strafe bis zu 100.000 Euro betragen."
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AUSDRUCKEN, AUSSCHNEIDEN und ins Geldbörserl damit. Mal sehen ob die dann nicht ganz schnell wieder auflegen.
Viel Spass!

weiterführende Links:
http://www.deranwalt.at/show.asp?id=323&kapitel=Wissenswertes

TAKTIK 2 - ANTISKRIPT
Das geniale GEGENSKRIPT

Hier als PDF herunterladen - AUSDRUCKEN und IMMER IN TELEFONNÄHE BEHALTEN
http://www.xs4all.nl/~egbg/duits.pdf

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