Kapitalverbrechen ist ein historisch begründeter, mittlerweile nur noch umgangssprachlicher Begriff für eine besondere schwere, nach damaligem Recht mit dem Tode (Dekapitation) zu ahndende Straftat. Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen capitalis – deutsch: hauptsächlich; das Haupt (caput), den Kopf betreffend – ab. Ein Kapitalverbrechen ist also per Wortbedeutung ein Hauptverbrechen. Ursprünglich bezeichnete der Begriff mit dem Verlust des Lebens zu ahndende Straftaten.
Da der Begriff Kapitalverbrechen in der heutigen Kriminalistik und Rechtswissenschaft nicht mehr verwendet wird, existiert keine klare Definition. Der Duden definiert ein Kapitalverbrechen als „schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub o. Ä.“ Die ZDF-Sendung Aktenzeichen XY … ungelöst spricht auf ihrer Webseite von „Kapitalverbrechen wie Mord, Raub, fortgesetzter Betrug, räuberische Erpressung, Geiselnahme, Vergewaltigung und anderes“.[1]
Mit Kapital im Sinne von Geld hat der Begriff hingegen nichts zu tun. (wikipedia)