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Wildcard Domains strafbar


Der Oberste Gerichts Österreichs sieht eine Rechtsverletzung in Subdomains, die durch Nutzung der Wildcard-Funktion im Name Server-Eintrag zustande kommen. Im fraglichen Verfahren war ein Verkäufer von Whirlpools, die Firma "Armstark", gegen einen Konkurrenten vorgegangen, der unter der Domain whirlpools.at auftritt.

Bei dieser Domain wurde die Wildcard-Funktion genutzt, so dass alle Eingaben (z.B. auch ich-hasse.whirlpools.at) zu einem Aufruf der Händler-Site führten. Das war auch bei armstark.whirlpools.at der Fall, was aber die Firma Armstark auf dem Weg einer Einstweiligen Verfügung zu verhindern versuchte.

Und diesem Anliegen wurde vom Obersten Gerichtshof Österreichs im Juli 2005 in letzter Instanz auch stattgegeben (Geschäftszahl 4Ob131/05a).

Auch wenn der Konkurrent die Subdomain "armstark.whirlpools.at" nicht selbst genutzt hatte, machte er sich "die Verwendung des Zeichens 'armstark' durch den Internetnutzer zu Nutze, der dieses Zeichens eingibt, um auf die Website der Klägerin zu gelangen". Also: Zumindest in Österreich sollte man bei der Nutzung der Wildcard-Funktion vorsichtig sein.
Quelle: intern.de