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BayernLB Gutachten Wortlaut


Die Gesamtwürdigung der uns gegebenen Informationen lässt den Schluss zu, dass die
Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit ihren lnvestitionsentscheidungen über die
vom Auslandsstützpunkt New York der BayernLB aufgebauten und gehaltenen US
Portfolios der Segmente US Subprime RMBS, US RMBS Alt-A und US CDO of ABS
auf der Grundlage unangemessener Information und weit jenseits der Grenzen ihres
unternehmerischen Ermessens gehandelt haben
.

Dadurch haben sie ihre - aus der Pflicht zur sorgfältigen Unternehmensleitung abzuleitende - Pflicht, unternehmerische Entscheidungen nur nach sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgıundlagen zu treffen, in grober Weise schuldhaft verletzt. Ferner haben die Vorstandsmitglieder in diesem Zusammenhang in schwerwiegender Weise schuldhaft ihre Überwachungspflicht in Bezug auf diese Portfolien verletzt.

Der Vorstand hat seine Berichtspflichten gegenüber dem Verwaltungsrat im Zusammenhang mit dem Zielportfoliobeschluss vom 25.10.2005 schuldhaft verletzt. Eine ausdrückliche Unterrichtung hierüber war zwingend erforderlich. Sie ist vor dem Einbruch des Subprime-Markts im Juli 2007 nicht erfolgt. Herr Dr. Kemmer ist für die pflichtwidrig unterlassene Unterrichtung des Verwaltungsrats über den Zielportfoliobeschluss nicht verantwortlich.

Darüber hinaus hat der Vorstand - auf der Grundlage der Bewertung der uns zur Verfügung gestellten Dokumente - schuldhaft seine Berichtspflichten gegenüber dem Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der nachträglichen Information über den angeblichen „Ankaufsstopp“ für US Subprime RMBS verletzt.

Mit dem Aufbau der ABS-Investment-Portfolien durch die Bank hat der Vorstand der BayernLB den dieser Landesbank durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben- und Wirkungskreis überschritten. Die ABS-Investments verstießen gegen § 3 Abs. 1 BayernLB-Satzung. Ferner wurden mit diesen Geschäften die Vorgaben der zum Zeitpunkt der Sachverhaltsverwirklichung geltenden Fassung von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BayLBG missachtet. Unter Berücksichtigung der jüngeren Entscheidungen des OLG Düssldorf zur IKB Bank und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur SachsenLB besteht eine überwiegende Waluscheinlichkeit, dass die vorstehende Beurteilung auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren bestätigt werden wird.

Die Gesamtwürdigung der uns gegebenen Informationen lässt den Schluss zu, dass die Verwaltungsratsmitglieder auf der Grundlage völlig unzureichender Informationen ihre Genehmigungen über Liquiditätsfazilitäten zugunsten der Zweckgesellschaften (Conduits) der von der BayernLB gesponsorten ABCP-Programme erteilt haben.

Diese Liquiditätsfazilitäten waren die Grundlage dafiir, dass die Conduits ihrerseits ABS (insbesondere US Subprime RMBS und US RMBS Alt-A) erwerben konnten.

Es sprechen gute Gründe dafür, dass das Handeln der Verwaltungsratsmitglieder grob fahrlässig war.

Bei den weiteren Pflichtverstößen der Verwaltungsratsmitglieder (allgemeine Überwachungspflichtverletzungen) ist eine grobe Fahrlässigkeit voraussichtlich nicht gegeben. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass beide Fragen von einem Gericht im Rahmen eines Haftungsprozesses abweichend von unserer Einschätzung beurteilt werden.

Infolge der Pflichtverletzungen sowohl des Vorstands als auch des Verwaltungsrats ist
der BayernLB bereits ein Schaden entstanden: Zum 30.06.2010 betrugen die tatsächlichen Verluste aus den im Portfolio noch befindlichen US RMBS 93 Mio. Euro. Hinzukommen die realisierten Veräußerungsverluste für US RMBS in Höhe von 83 Mio. Euro für den Zeitraum 2008 bis August 2010. Hinsichtlich des CDO of ABS-Portfolios liegen die realisierten Verluste bei 39 Mio. Euro (Stand Juli 2010).

Weitere erhebliche Schäden werden in der Zukunft tatsächlich realisiert werden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die im Jahr 2007 dem Grunde nach entstandenen
Schadensersatzansprüche am 31.12.2010 verjähren. Dies gilt auch dann, wenn die
Schäden sich tatsächlich erst in Zukunft realisieren.

Quelle: http://www.attac.de/startseite/detailansicht/datum////attac-veroeffentli...

25.11.2010, 10:19 Delikate Post von der Landesbank (Von Klaus Ott)
Die BayernLB will, dass prominente CSU-Politiker und ehemalige Verwaltungsräte auf Verjährung von Schadenersatz-Forderungen verzichten. Das könnte die Herren viel Geld kosten.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayernlb-delikate-post-von-der-landesb...

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