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GIS GEZ Gebührenpflicht für Computer


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.10.2010 in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

Für die Gebührenpflicht komme es demnach lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden und nicht, ob damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfangen würden. Ebenso wenig sei es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgeri...